Kurz und direkt: Für Solarstrom, den du 2026 ins öffentliche Netz einspeist, bekommst du aktuell zwischen 5,50 und 12,34 Cent pro Kilowattstunde, je nach Größe deiner PV-Anlage und ob du den Strom teilweise selbst verbrauchst oder komplett einspeist. Diese Einspeisevergütung ist dir per Gesetz für 20 Jahre garantiert.

Ab 2027 könnte sich für neue Anlagen aber einiges ändern, denn die Bundesregierung plant, die feste Vergütung für kleine PV-Anlagen abzuschaffen.

Wenn du also gerade darüber nachdenkst, dir eine Solaranlage aufs Dach zu setzen, solltest du jetzt genau hinschauen. Es geht schnell um mehrere tausend Euro Unterschied, je nachdem, wann deine Anlage ans Netz geht.

Was ist die Einspeisevergütung überhaupt?

Die Einspeisevergütung ist eine staatlich garantierte Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Du bekommst sie, wenn du Strom aus deiner Photovoltaik-Anlage ins öffentliche Netz schickst, statt ihn selbst zu nutzen. Den Betrag zahlt dir dein örtlicher Netzbetreiber aus, also nicht direkt der Staat.

Das Prinzip ist simpel: Für jede Kilowattstunde, die ins Netz fließt, gibt es einen festen Cent-Betrag, und zwar 20 Jahre lang in gleicher Höhe. Das Jahr der Inbetriebnahme zählt dabei nicht mit, die Frist beginnt erst am 1. Januar des Folgejahres. Geht deine Anlage also im Mai 2026 in Betrieb, läuft die Vergütung bis Ende 2046.

Die Höhe hängt von drei Faktoren ab:

  • Wann deine Anlage erstmals ans Netz geht
  • Wie groß die Anlage ist (gemessen in Kilowatt-Peak, kurz kWp)
  • Ob du Teileinspeisung oder Volleinspeisung wählst

Bei der Teileinspeisung verbrauchst du einen Teil des Solarstroms selbst, der Rest geht ins Netz. Bei der Volleinspeisung schickst du alles ins Netz und kaufst deinen Haushaltsstrom ganz normal beim Stromanbieter.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?

Seit dem 1. Februar 2026 gelten folgende Sätze, festgelegt von der Bundesnetzagentur:

AnlagengrößeTeileinspeisungVolleinspeisung
bis 10 kWp7,78 ct/kWh12,34 ct/kWh
10 bis 40 kWp6,73 ct/kWh10,35 ct/kWh
40 bis 100 kWp5,50 ct/kWh10,35 ct/kWh

Gilt für PV-Anlagen, die zwischen 1. Februar und 31. Juli 2026 in Betrieb gehen. Am 1. August 2026 sinken die Sätze planmäßig um ein weiteres Prozent.

Bei größeren Anlagen wird anteilig gerechnet. Heißt: Hast du eine 15-kWp-Anlage mit Eigenverbrauch, bekommst du für die ersten 10 kWp je 7,78 Cent, für die restlichen 5 kWp je 6,73 Cent. Im Schnitt landest du dann bei rund 7,43 Cent pro Kilowattstunde.

Wieso sinkt die Vergütung immer weiter?

Die Sätze werden halbjährlich um ein Prozent gekürzt, jeweils zum 1. Februar und 1. August. Das soll die Förderung an sinkende Anlagenpreise anpassen. Trotzdem rechnen sich Solaranlagen weiterhin, vor allem wenn du möglichst viel Strom selbst verbrauchst.

Wird die Einspeisevergütung 2027 abgeschafft?

Genau das ist der große Punkt, der gerade alle umtreibt. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hat angekündigt, die feste Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen bis 25 kWp ab 2027 zu streichen. Begründung: Die Förderung kostet den Staat Milliarden, und private Solaranlagen würden sich auch ohne staatliches Geld rechnen.

Was soll stattdessen kommen? Im Gespräch sind zwei Modelle:

  • Nulleinspeisung: Du speist gar nichts mehr ins Netz, sondern verbrauchst alles selbst oder speicherst es in einer Batterie.
  • Ungeförderte Direktvermarktung: Du verkaufst deinen Überschussstrom über einen Dienstleister an der Strombörse, ohne staatliche Mindestvergütung.

Beide Optionen haben einen Haken. Direktvermarktung lohnt sich für kleine Hausdach-Anlagen aktuell kaum, weil die Gebühren der Dienstleister hoch sind und die Börsenpreise für Solarstrom oft im Keller. 2025 lag der Marktwert Solar bei gerade mal rund 4,5 Cent pro Kilowattstunde, also weniger als die Hälfte der heutigen Volleinspeise-Vergütung.

Wichtig für dich: Bestehende Anlagen genießen Bestandsschutz. Wenn deine PV-Anlage noch 2026 in Betrieb geht, sichert sie sich die aktuelle Einspeisevergütung für volle 20 Jahre. Das wird auch durch eine spätere Gesetzesreform nicht angetastet.

Lohnt sich das Aufschieben oder lieber jetzt loslegen?

Ehrlich gesagt: Wenn du eine Anlage planst, dann zieh sie noch 2026 durch. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein neues Modell ab 2027 finanziell besser ist als die heutige Einspeisevergütung, ist gering. Und falls doch, kannst du wahrscheinlich nachträglich wechseln.

Plane aber sauber. Hektisch ein teures Angebot unterschreiben ist auch keine Lösung. Lieber drei bis fünf Angebote einholen und vergleichen.

Volleinspeisung oder Teileinspeisung — was lohnt sich mehr?

Für die meisten Haushalte ist die Teileinspeisung mit Eigenverbrauch die klar bessere Wahl. Der Grund ist simpel: Selbst erzeugter Solarstrom kostet dich über die Lebensdauer der Anlage etwa 10 Cent pro kWh. Netzstrom kostet dich aktuell rund 30 Cent. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde spart dir also etwa 20 Cent. Für eingespeisten Strom bekommst du dagegen maximal 7,78 Cent.

Die Rechnung ist eindeutig: Eigenverbrauch schlägt Einspeisung fast immer.

Wann die Volleinspeisung trotzdem sinnvoll sein kann:

  • Du hast eine große Dachfläche, aber wenig Stromverbrauch.
  • Du willst keinen Stromspeicher kaufen und keinen Aufwand mit Eigenverbrauchs-Management.
  • Eine zweite Anlage soll rein als Investment laufen.

Zwischen beiden Modellen kannst du übrigens jährlich wechseln. Du musst dem Netzbetreiber bis zum 30. November Bescheid geben, dann gilt die Änderung ab 1. Januar.

Beispielrechnung für eine typische Anlage

Stell dir vor, du baust 2026 eine 10-kWp-Anlage mit kleinem Speicher auf dein Einfamilienhaus. Jahresverbrauch im Haushalt: 4.000 kWh. Davon deckst du etwa 50 Prozent über Eigenverbrauch ab, also 2.000 kWh. Die Anlage produziert rund 10.000 kWh im Jahr, du speist also 8.000 kWh ins Netz ein.

PostenBetrag pro Jahr
Ersparnis Eigenverbrauch (2.000 kWh × 0,20 €)400 €
Einspeisevergütung (8.000 kWh × 0,0778 €)622 €
Gesamtnutzen pro Jahr1.022 €
Über 20 Jahrerund 20.440 €

Bei Anschaffungskosten von etwa 14.000 bis 16.000 Euro hast du die Anlage in 14 bis 16 Jahren raus. Danach läuft sie für dich auf Gewinn.

Negative Strompreise: Wann gibt es kein Geld?

Seit dem 25. Februar 2025 gilt für neue Anlagen das sogenannte Solarspitzengesetz. Heißt: Sobald die Strompreise an der Börse negativ sind, bekommst du in dieser Zeit keine Einspeisevergütung. Klingt erstmal hart, ist aber fair geregelt.

Die verlorenen Zeiträume werden nämlich ans Ende der 20-jährigen Förderperiode angehängt. Im Jahr 2025 gab es fast 575 Stunden mit negativen Strompreisen. Über die Laufzeit kann sich deine Vergütungsdauer dadurch um mehrere Jahre verlängern.

Negative Strompreise entstehen, wenn zu viel Wind- und Solarstrom im Netz ist und gleichzeitig die Nachfrage niedrig, typisch an sonnigen Wochenenden und Feiertagen. Ein Smart Meter ist Voraussetzung, damit diese Zeiten korrekt erfasst werden können.

Zusätzlich gilt: Neue Anlagen zwischen 2 und 100 kWp dürfen ohne Smart Meter nur maximal 60 Prozent ihrer installierten Leistung ins Netz schieben. Erst mit intelligentem Messsystem und Steuerbox darfst du voll einspeisen.

So beantragst du die Einspeisevergütung

Bevor das erste Geld fließt, müssen ein paar bürokratische Schritte erledigt sein:

  1. Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (online, kostenlos)
  2. Inbetriebnahmeprotokoll vom Installationsbetrieb anfordern
  3. Antrag beim Netzbetreiber stellen, oft direkt online
  4. Veräußerungsform wählen: Einspeisevergütung, Direktvermarktung oder Mieterstromzuschlag
  5. Zweirichtungszähler vom Netzbetreiber einbauen lassen

Viele Solar-Fachbetriebe übernehmen die Anmeldung im Marktstammdatenregister direkt für dich. Frag das beim Angebot mit ab, das spart Zeit und vermeidet Formfehler.

Was passiert nach 20 Jahren? PV-Anlagen über Ü20

Nach Ablauf der 20 Jahre endet die garantierte Einspeisevergütung. Deine Anlage produziert weiter Strom, du bekommst aber nur noch den sogenannten Jahresmarktwert Solar abzüglich Vermarktungskosten des Netzbetreibers. Für 2025 lag dieser bei 4,508 Cent pro Kilowattstunde, davon ab gehen 0,715 Cent Vermarktungskosten. Bleiben 3,793 Cent pro kWh.

Mit Smart Meter halbieren sich die Vermarktungskosten. Trotzdem klar: Nach 20 Jahren lohnt es sich kaum noch, viel ins Netz zu schicken. Besser ist es, die Anlage von Volleinspeisung auf möglichst hohen Eigenverbrauch umzustellen. Diese Übergangsregelung gilt aktuell bis Ende 2032.

Häufige Fehler bei der Einspeisevergütung

  • Falsches Modell gewählt: Wer Volleinspeisung wählt, bekommt zwar pro kWh mehr, verzichtet aber auf die Stromersparnis durch Eigenverbrauch. In den meisten Fällen ist das die schlechtere Rechnung.
  • Anmeldung vergessen: Wer die Anlage nicht im Marktstammdatenregister einträgt, verliert den Anspruch auf Vergütung.
  • Speicher zu groß dimensioniert: Ein riesiger Speicher klingt nett, kostet aber viel und amortisiert sich nur selten. Lieber auf eine sinnvolle Größe achten.
  • Nur ein Angebot eingeholt: Preise schwanken stark. Wer mehrere Angebote vergleicht, spart oft tausende Euro.
  • Hohe Anzahlung vereinbart: Bezahl den Großteil erst, wenn die Anlage läuft.

Fragen zur Einspeisevergütung

Wie viel Geld bekomme ich für 1 kWh Solarstrom?

Aktuell zwischen 5,50 und 12,34 Cent pro Kilowattstunde, je nach Anlagengröße und Einspeisemodell. Für eine typische Anlage bis 10 kWp mit Eigenverbrauch sind es 7,78 Cent pro kWh.

Wie lange läuft die Einspeisevergütung?

Genau 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme. Bei neuen Anlagen kann sich die Laufzeit durch das Solarspitzengesetz um die Stunden mit negativen Strompreisen verlängern.

Muss ich die Einspeisevergütung versteuern?

Bei kleinen Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern fällt seit 2023 keine Einkommensteuer mehr auf die Einnahmen an. Auch die Umsatzsteuer entfällt beim Kauf durch den Nullsteuersatz. Wer mehr will, schaut am besten in unseren Bereich [PV-Steuer].

Was passiert, wenn meine Anlage ausfällt?

Während der Ausfallzeit fließt kein Strom ins Netz, also gibt es auch keine Vergütung. Eine Photovoltaikversicherung kann hier sinnvoll sein, mehr dazu im Ratgeber [Photovoltaikversicherung].

Kann ich von Volleinspeisung zu Teileinspeisung wechseln?

Ja, einmal pro Jahr. Du musst den Wechsel bis zum 30. November dem Netzbetreiber melden, dann gilt das neue Modell ab 1. Januar. Die Vergütungssätze ändern sich entsprechend.

Was ist mit Balkonkraftwerken?

Für Balkonkraftwerke gibt es keine Einspeisevergütung. Eingespeister Strom geht praktisch gratis ans Netz. Mehr zum Thema findest du im Ratgeber [Balkonkraftwerk].

Lohnt sich ein Stromspeicher zur Anlage?

Wenn er günstig gekauft wird, ja. Ein Speicher erhöht deinen Eigenverbrauchsanteil von rund 30 auf bis zu 70 Prozent. Mehr dazu im Beitrag [PV-Speicher].

Jetzt handeln, später freuen

Die Einspeisevergütung ist 2026 noch eine solide Sache. 7,78 Cent pro Kilowattstunde für kleine Anlagen mit Eigenverbrauch, 20 Jahre lang garantiert, einfaches Antragsverfahren. Wer jetzt eine PV-Anlage installiert, sichert sich diese Förderung für die nächsten zwei Jahrzehnte, egal was die Politik 2027 beschließt.

Trotzdem: Der größte Hebel liegt nicht bei der Einspeisung, sondern beim Eigenverbrauch. Wer möglichst viel Solarstrom selbst nutzt, spart deutlich mehr Geld als durch die Vergütung. Eine sinnvoll geplante Anlage mit passendem Speicher, kombiniert mit Wärmepumpe oder Wallbox, ist die Königsdisziplin.

Mein Rat: Hol dir mehrere Angebote, vergleich sie kritisch und achte auf einen fairen Preis. Mehr Hintergrund zur Planung findest du im Ratgeber [Photovoltaik-Anlage planen] und konkrete Spartipps im Bereich [Stromkosten senken].

🏷️ Tags: , , , ,

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert